Q&A zur KV-Wahl 2026
Wann und wo wird gewählt?
Die Wahl zum Kirchenvorstand der Kirchgemeinde Obercrinitz-Stangengrün-Wildenau findet am 13. September statt. Gewählt wird in 3 Stimmbezirken. Diese entsprechen dem Gebiet der ehemaligen Kirchgemeinden (Obercrinitz, Stangengrün, Wildenau).
Ich kann am Wahltag nicht in die Kirche kommen, kann ich dennoch wählen?
Ja, bis zum 08.09.2026 können Sie schriftlich im Pfarramt die Briefwahlunterlagen bean-
tragen.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind Kirchgemeindeglieder,
- die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben,
- die das Wahlrecht nach kirchlicher Ordnung besitzen und
- die in der Wählerliste verzeichnet sind.
Nach § 4 Nr. 2 ist beispielsweise nur wahlberechtigt, wer nicht nur das 14. Lebensjahr vollendet hat,
sondern auch konfirmiert oder als Erwachsener getauft ist.
Wer kann gewählt werden?
Wählbar sind Kirchgemeindeglieder, die am Wahltag
- wahlberechtigt sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- weder ordiniert sind noch als Theologen nach Bestehen der Zweiten Theologischen
Prüfung im Probedienst stehen und - nicht zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten unter Betreuung stehen.
Neben den weiteren aufgeführten Voraussetzungen müssen die Kandidatinnen und Kandidaten entsprechend unserer Taufordnung für die Taufe von Säuglingen und Kindern eintreten, eine christliche Lebensführung praktizieren, die der Botschaft des Evangeliums nicht widerspricht, und die schriftliche Erklärung abgeben, im Falle ihrer Wahl das vorgeschriebene Gelöbnis als Kirchenvorsteher/-in abzulegen. Außerdem müssen alle Kirchenvorstände nach der Wahl ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Sollten nicht ausreichend Kandidierende Ihre Bereitschaft erklären, kann das Regionalkirchen-
amt die Vereinigung der Kirchgemeinde mit einer anderen anordnen.
Für welchen Zeitraum wird gewählt?
Der Kirchenvorstand wird für die Dauer von sechs Jahren gewählt
Wie setzt sich der neue Kirchenvorstand zusammen?
Der Kirchenvorstand in unserer Gemeinde besteht durch Festlegung im Rahmen eines
Ortsgesetzes aus neun Mitgliedern. Sechs werden von den Gemeindegliedern gewählt, drei
berufen. Aus jedem unserer Orte sollen jeweils zwei Personen gewählt und eine berufen
werden. Ein Mitglied des Kirchenvorstands soll unter 27 Jahre alt sein.
Ich möchte im Kirchenvorstand mitarbeiten, was bedeutet das?
Die Kirchenvorstandsmitglieder leiten gemeinsam mit dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin die Gemeinde und vertreten die Kirchgemeinde auch in rechtlichen Belangen.
Sie entscheiden also bspw. über:
● die Höhe der Friedhofsgebühren,
● die Uhrzeiten der Gottesdienste,
● die Verwendung der Gelder der Gemeinde,
● Baumaßnahmen an Gebäuden,
● die Vermietung von Wohnungen,
● die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeitenden,
● die Besetzung der Lesedienste im Gottesdienst,
Dazu trifft sich der Kirchenvorstand einmal monatlich und berät die anstehenden Dinge.
Wie kann ich mich zur Wahl aufstellen lassen?
Einfach das folgende Formblatt ausfüllen und im Pfarramt abgeben. Jeder Kandidat benötigt mindestens 5 Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Gemeindegliedern.
Wo finde ich weitere Informationen?
Unter kirchenvorstand-sachsen.de gibt es viele weitere Informationen zur anstehenden Wahl.

